Zone Bar

Zone Cocktail & Music bar

 

Betriebsordnung

aus der Betriebsstätte 

  • Jeder Besucher ist beim Betreten der Betriebsstätte verpflichtet, sich mit dieser Betriebsordnung vertraut zu machen.
  • Durch Betreten der Betriebsstätte erklärt sich der Besucher damit einverstanden und hält sich an die einzelnen Punkte der Betriebsordnung.
  • Die Betriebsordnung legt einige Verhaltensregeln für die Besucher der Betriebsstätte fest. Die Betriebsordnung berührt nicht die Verpflichtungen der Besucher, die sich aus allgemein verbindlichen Gesetzen, guten Sitten, Höflichkeitsregeln und angemessenem Verhalten ergeben.
  • Der Zutritt zur Betriebstätte ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Gast muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen, aus dem sein Geburtsdatum in Verbindung mit einem Foto ersichtlich ist.
  • Es ist verboten, Waffen jeglicher Art und gefährliche oder lebensbedrohliche Substanzen in die Betriebstätte mitzubringen.
  • Das Mitbringen und die Verwendung von Pyrotechnik in der Betriebsstätte sind nicht gestattet.
  • Das Mitbringen und der Verzehr von Drogen, eigenen Lebensmitteln und Getränken in der Betriebsstätte sind nicht gestattet. Bei Verstoß wird der Gast des Betriebs verwiesen.
  • Haustiere haben keinen Zutritt zur Betriebsstätte.
  • Die Garderobe dient nicht zur Aufbewahrung von Wertgegenständen. Der Betreiber haftet nicht für den Inhalt der in der Garderobe abgelegten Taschen und Gepäckstücke.
  • Im Falle eines Verlusts von persönlichem Eigentum, das nicht in der Garderobe aufbewahrt wurde, haftet der Betreiber nicht. Der Gast ist immer für seine persönlichen Wertsachen selbst verantwortlich.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Besucher, die unangemessen gekleidet sind (verschmutzte, zerrissene, übel riechende Kleidung usw.), betrunkene oder unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Suchtmitteln stehende Personen, aggressive Personen oder Personen in einem sonstigen unangemessenen Zustand, den Zutritt zur Betriebsstätte zu verweigern.
  • Der Zutritt in sportlicher, Arbeits- oder ungepflegter Kleidung (z. B. Camouflage-Kleidung, Jogginghosen usw.) ist nicht gestattet.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, auf Verlangen einen Blick in Damenhandtaschen und -taschen zu werfen, falls er dies für notwendig erachtet.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die sich weigern, ihre Tasche oder Handtasche zur Inspektion vorzulegen, den Zutritt zu verweigern.
  • Jegliche Form von Aggression ist in der Betriebsstätte unerwünscht, und der Gast wird des Betriebs verwiesen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die wiederholt konfliktreiche Situationen in der Betriebsstätte verursachen, den Zutritt dauerhaft oder vorübergehend zu untersagen.
  • Jeder Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Betriebsleiters zu folgen, andernfalls kann er aus der Betriebsstätte verwiesen werden.
  • Im Falle einer Evakuierung der Betriebsstätte ist der Gast verpflichtet, den Anweisungen des Sicherheitspersonals und des Betriebsleiters zu folgen.
  • Der Betreiber untersagt den Besuchern strengstens den Zugang zu Bereichen, die nicht für Besucher vorgesehen sind (Betriebsräume, Bereich hinter der Bar, Lagerräume usw.).
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Gäste bei unangemessenem Verhalten und Verstoß gegen einen der in der Betriebsordnung aufgeführten Punkte des Betriebsreglements des Betriebs zu verweisen.
  • In den Räumlichkeiten der Betriebsstätte ist ein Kamerasystem installiert.
  • Durch den Eintritt in die Betriebsstätte erklärt der Gast sich damit einverstanden, dass Fotos in den Räumlichkeiten der Betriebsstätte gemacht und auf der Website des Betreibers veröffentlicht werden.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Schadenersatz für die Betriebsstätte (Glas, Porzellan, kleine Dekorationen und andere Gegenstände) zu verlangen. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum oder Ausrüstung von höherem Wert ist der Kunde verpflichtet, den entstandenen Schaden in voller Höhe gemäß dem Umfang der Beschädigung zu ersetzen.
  • Eine Liste der Allergene erhalten Sie auf Anfrage vom Servicepersonal.
  • Gemäß dem Gesetz über die Registrierung von Einnahmen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Die Betriebsordnung finden Sie in elektronischer Form auf unserer Website www.zonebar.cz
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen an der Betriebsordnung vorzunehmen.
  • Betreiber: MOONNIGHT s.r.o., Ostravská 631, Letňany, 199 00 Prag 9, Steuernummer: 07636245